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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des „Einzelunternehmens CrossBox Wildon“ und ihren Kunden (in Folge Kunde oder Athlet oder Teilnehmer genannt). Kunden sind jene Personen, die mit CrossBox Wildon einen Trainingsvertrag abgeschlossen haben und somit eine angebotene Leistung des Einzelunternehmens CrossBox Wildon in Anspruch nehmen. Die Bezahlung sämtlicher von CrossBox Wildon angebotenen Leistungen erfolgt bar, per Überweisung oder SEPA Lastschrift.

1.2. Jeder Kunde verpflichtet sich die Hausordnung zu beachten, und auch andere Teilnehmer bei Nicht-Beachtung darauf hinzuweisen. Die Hausordnung liegt in den Räumlichkeiten von CrossBox Wildon auf.

1.3. Es ist dem Kunden untersagt, in allen Räumlichkeiten von CrossBox Wildon zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Kunden untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Räumlichkeiten von CrossBox Wildon mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Kunden untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist CrossBox Wildon berechtigt, den Trainingsvertrag mit sofortiger Wirkung und unter Einhaltung des bereits gezahlten Trainingsbeitrags, zu kündigen.

1.4. Das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren in Räumlichkeiten von CrossBox Wildon ist nur erlaubt, solange die Sicherheit aller Trainierenden gewährleistet ist und der Trainingsbetrieb nicht gestört wird. Sobald sich jemand eingeschränkt fühlt müssen Begleitpersonen, Kinder oder Tiere die Räumlichkeiten verlassen.

1.5. Der Kunde ist berechtigt nichtalkoholische Getränke selbst mitzubringen.

1.6. Gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten wie der Warteraum, Umkleidekabinen, Duschen, WC und Gänge, sind sauber und frei von „Stolperfallen“ (Taschen, Schuhe…ect.) zu halten.

1.7. Die Räumlichkeiten von CrossBox Wildon sind nur ohne Straßenschuhe zu betreten. Hallen – bzw. eigene Trainingsschuhe sind erlaubt. Straßenschuhe können in den dafür vorgesehenen Bereichen abgelegt werden.

1.8. Im Falle eines Verstoßes gegen die Hausordnung verpflichtet sich der Kunde zu einer Zahlung in Höhe von Euro 300,-. CrossBox Wildon bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist der Kunde einen geringeren als den pauschalisierten Schaden nach, schuldet er lediglich den nachgewiesenen Betrag.

Trainingsverträge

1.1. Die Unterzeichnung eines Trainingsvertrags ist ein bindender Vertrag mit CrossBox Wildon. CrossBox Wildon ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, ohne Angaben von Gründen den Vertrag für ungültig zu erklären. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf. Ein Trainingsvertrag berechtigt den Kunden einzig zur Nutzung der Trainingsform welche im Trainingsvertrag ausgewiesen ist.

1.2. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Trainingsvertrag/Probetraining nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich.

1.3. Der Trainingsvertrag wird auf die im Vertrag festgehaltene Dauer und Anzahl der Trainings abgeschlossen und kann von keiner Vertragspartei, außer bei vorliegen von schweren Gründen, verändert (z.B.: gekündigt) werden.

1.4. CrossBox Wildon ist es nicht möglich den Gesundheitszustand angehender oder bestehender Kunden zu beurteilen, noch ist es Mitarbeitern von CrossBox Wildon gestattet Diagnosen zu stellen.

1.5. CrossBox Wildon behält sich das Recht vor, bei zu hohem gesundheitlichem Risiko die Leistungen abzubrechen bzw. den Kunden ganz oder teilweise von einer Leistung auszuschließen. Gleiches gilt wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben zu seiner Person und seinem Gesundheitszustand macht, auf notwendige Angaben verzichtet oder aber der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde zur Durchführung des Trainings (Bewegungsaufforderungen verstehen und umsetzen) nicht in der Lage ist. Aktuelle gesundheitliche Beschwerden, Verletzungen sind immer dem zuständigen Coach mitzuteilen.

1.6. Ist es dem Kunden nicht mehr möglich den Trainingsvertrag zu nutzen (Krankheit, Wehrdienst, Zivildienst, Schwangerschaft, akute Erkrankungen, andere Ausschlusskriterien), ist der Kunde verpflichtet, dies mittels einer amtlichen bzw. ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Daraufhin wird der Vertrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt ruhig gestellt. Sollte auf Grund der oben angeführten Gründe eine Beendigung des Trainingsvertrages gewünscht werden, ist dies zum Ende des Trainingsmonats unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- möglich.

1.7. Zusätzlich ist der Kunde bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Meldebestätigung der jeweiligen Gemeinde berechtigt, den Trainingsvertrag zu kündigen. Die Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen wird dem Kunden unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- rückerstattet. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortwechsel in eine andere politische Gemeinde und einer Zunahme der Entfernung von mehr als 40km zu den genutzten Räumlichkeiten von CrossBox Wildon im Vergleich zum bisherigen Wohnort.

1.8. Der Kunde hat die Möglichkeit einer einmaligen Ruhigstellung des Vertrags für die Dauer einer begrenzten Trainingsunfähigkeit. Dies ist bei a) Schwangerschaft: Die Dauer der Schwangerschaft und des Wochenbetts; b) Wehr-, Zivildienst: Dauer des Wehr-, Zivildienstes; c) Verletzung, Krankheit: Die voraussichtliche Zeit der Rekonvaleszenz durch ärztliche Bestätigung. Die Ruhezeit wird an die ursprüngliche Vertragszeit angehängt.

1.9. Für CrossBox Verträge sind Ruhepausen von max. 1Monat (6Monatsvertrag) bzw. max. 2Monate (12Monatsvertrag) ohne Angaben von Gründen möglich. Start und Dauer müssen mind. 1Woche vorab bei CrossBox Wildon schriftlich bekannt gegeben werden.

1.10. Jeder Trainingsvertrag ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Auch 10er Blöcke oder ähnliche Vereinbarungen sind nicht übertragbar und maximal 4 Monate gültig. Eine Rückverrechnung von nicht konsumierten Einheiten im Rahmen eines 10er Blockes ist nicht möglich.

1.11. Der Trainingsvertrag wird durch die Bezahlung wirksam. Folgende Zahlungsmöglichkeiten bestehen:

a)Barzahlung
b)Überweisung
c) SEPA Lastschrift.

Teilzahlungen sind nicht möglich. Der Trainingsbeitrag ist bei a) und b) bis spätestens 5 Tage nach Unterzeichnung des Trainingsvertrags fällig. Bei Variante c) wird ein Datum für den Einzug bei der Rechnungserstellung vereinbart.

1.12. Im Trainingsbeitrag ist das Entgelt für den Gebrauch der Dusche inkludiert.

1.13. Bei Zahlungsverzug ist CrossBox Wildon berechtigt, dem Kunden Trainingseinheiten bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren. Zudem behält sich CrossBox Wildon das Recht vor, nach erfolgloser Mahnung den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

1.14. CrossBox Wildon behält sich das Recht vor, dem Kunden allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandene Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.

1.15. CrossBox Wildon und seine Trainer haften nicht für Unfälle, Schäden und Verletzungen egal welcher Art die Athleten/Kunden bzw. durch Dritte bei An- und Abreise entstehen. Die Teilnahme an jeder Einheit erfolgt auf eigene Gefahr und jeder Teilnehmer hat für ausreichende Versicherung (Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung) selbstständig zu sorgen. Für mitgebrachte Gegenstände und Sachen jeder Art wird keine Haftung für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl übernommen.

1.16. CrossBox Wildon ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn CrossBox Wildon auf die Änderung hinweist, der Kunde die Änderung zur Kenntnis nehmen kann und diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zur Änderungsmitteilung widerspricht.

Im Fall eines Widerspruchs seitens des Kunden ist CrossBox Wildon berechtigt den Trainingsvertrag zu kündigen. Der Kunde erhält daraufhin die Differenz aus der Einzahlung und der bereits genutzten Leistungen unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- zurück.

1.17. Kommt der Kunde mit dem einmalig zu bezahlenden Betrag schuldhaft in Verzug, behält sich CrossBox Wildon das Recht vor den Betrag unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen in Rechnung zu stellen. Als Verzugszinsen werden 9% p.a. vereinbart. Mahnschreiben werden mit je 10,00€ berechnet.

1.18. Kommt es bei einer SEPA Lastschrift zu einer Rückführung (aus welchem Grund auch immer) werden die dadurch entstandenen Kosten mit der nächsten Lastschrift von deinem Konto eingehoben. Diese differieren je nach Bankunternehmen zwischen 12,50€ und 45,00€ sowie 10,00€ aus der direkten Rückführung.

1.19. Der Kunde erhält nach Wirksamwerden des Trainingsvertrags ein Kenn- und Passwort, die es ihm ermöglichen zukünftige Trainingstermine online zu reservieren. Wobei sich der Kunde verpflichtet nur die Trainingsform, welche im Trainingsvertrag festgehalten wurde zu buchen. Ist es dem Kunden nicht möglich Termine online zu buchen so können Trainingstermine direkt mit Trainern vereinbart werden, die die Buchung übernehmen (Ausnahmefall). Der Kunde verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit seinem Kenn- und Passwort. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht möglich. Das persönlich erstellte Kenn- und Passwort ist Personengebunden. Bei Verlust oder Vergessen des Kenn- und/ oder Passworts erhält der Kunde auf Anfrage ein neues Kenn- und/ oder Passwort beziehungsweise sein altes Kenn- und/ oder Passwort.

1.20. Der Kunde ist berechtigt seine Trainingseinheiten während der angegebenen Geschäftszeiten, nach vorheriger Buchung/Reservierung, zu nutzen. Ist keine Trainingsreservierung eingegangen ist ein Trainieren nur nach Zustimmung des anwesenden Trainers und bei ungenutzten Kapazitäten möglich.

1.21. Das Nichtnutzen von Trainingseinheiten während der Vertragsdauer berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Trainingsbeitrages.

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes

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4. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

4.a Verwendung gesammelter Daten

Unter Punkt 4 gesammelte personenbezogene Daten werden ausschließlich für den Betrieb des Webangebots und ausschließlich im dafür unbedingt notwendigen Ausmaß verwendet. Ist der Benutzer Partner vom CrossBox Wildon, werden die Daten ggf. für die Nutzung verfügbar gemacht. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung.

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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Allgemeine Informationen

1.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

1.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

1.3. Gerichtsstand ist Graz. Für Klagen gegen den Verbraucher gilt Paragraph 14 KSchG.

1.4. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für männliche sowie weibliche Kunden.

1.5. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B.: mittels e-mail) gewährleistet. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche gültige zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in zulässiger Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon unberührt.

1.6. CrossBox Wildon behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur-, Wartungs- oder Umgestaltungsarbeiten, auf Grund von Krankheit oder Betriebsurlaub. Wird eine Standortänderung vorgenommen, verpflichtet sich CrossBox Wildon zur ehestmöglichen Inkenntnisssetzung aller Beteiligten (Kunden, Mitarbeiter, Teilhaber und alle die davon betroffen sind).

1.7. Jeder Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner Anschrift unverzüglich CrossBox Wildon bekannt zu geben. Solange eine solche Mitteilung durch den Kunden nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift.